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AGB

Willkommen auf der Website von DJ OLO, Ihrem One-Man-Band-DJ! Hiermit akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wir sind bestrebt, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. In unseren AGB finden Sie alle Details zu unseren Leistungen, Preisen, Bedingungen des Vertragsabschlusses, der Kündigung und des Widerrufs. Unsere AGB sind immer auf dem neuesten Stand und entsprechen den gesetzlichen Regelungen. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

§1 Allgemeine Informationen

Die folgenden AGBs gelten für alle Geschäftsbedingungen zwischen dem Inhaber Olaf Bühl und seinen Kunden. Abweichende Bedingungen sowie die AGBs des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas Anderes vereinbart worden.

Angebote werden erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, ein Vertrag geschlossen wurde oder ein Auftrag erteilt wurde - dies kann beispielsweise via E-Mail, Internet, oder in analoger Schriftform oder schriflich erfolgen.

Alle Verträge sind für 7 Tage verbindlich und verlieren nach Ablauf dieser Frist, sofern sie nicht schriftlich bestätigt oder unterschrieben zurückgesendet wurden, ihre Verbindlichkeit.

 

§2 Leistungserbringung

Der Veranstalter stellt Olaf Bühl einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Fallen hierfür Kosten an, so sind diese vom Kunden zu tragen. Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt und steht kein Aufzug im Gebäude zur Verfügung, so ist der Kunde verpflichtet, dies vorab mitzuteilen, da mehr Aufbauzeit benötigt wird.

Ebenso müssen Veranstaltungsort, Uhrzeiten, Abläufe und zu erbringende Leistungen Olaf Bühl durch den Kunden bekannt gemacht worden sein. Sollten diese Anforderungen nicht gegeben sein, kann Olaf Bühl den Auftrag nicht durchführen und ist dadurch nicht haftbar zu machen.

Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Kunde für einen trockenen und vor starker Sonneneinstrahlung geschützten Standort des DJs und seiner Ausrüstung. Der Kunde sichert die Bereitstellung eines VDE-gerechten Stromanschlusses in der Nähe der Stellfläche des DJs zu. Der Anschlusswert muss mindestens 16 A (230 V) betragen. Sollte dieses nicht gegeben sein, kann Olaf Bühl den Auftrag nicht durchführen und ist dadurch nicht haftbar zu machen.

Getränke und anlassübliche Verpflegung wie z.B. die Teilnahme am Buffet sind durch den Veranstalter in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.

Abweichungen hiervon sind schriftlich in beidseitigem Einverständnis festzuhalten.

 

§3 Widerruf

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Olaf Bühl Tel.: 0151/ 67412566 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Olaf Bühl dem Kunden alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Olaf Bühl eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Olaf Bühl dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er Olaf Bühl einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Olaf Bühl von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§4 Stornierung

Eine Stornierung seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass in diesem Fall der tatsächliche Schaden geringer ist als die Stornopauschale:

Sollte eine Stornierung erfolgen, so wird die Anzahlung als Stornogebühr verrechnet. Falls keine Anzahlung berechnet wurde, so werden 100 € als Stornogebühr berechnet.

Eine Stornierung des Vertrages vor Veranstaltungsbeginn hat in jedem Fall schriftlich z.B. per E-Mail zu erfolgen.

 

§5 Haftung / Höhere Gewalt

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Olaf Bühl verursacht worden ist. Dies umfasst ausdrücklich Schäden am Equipment von Olaf Bühl, die während einer Veranstaltung durch Gäste, Servicekräfte oder vom Kunden engagierte Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung anwesend sind oder anderen anwesenden Personen, verursacht werden. Diese Haftung gilt auch bei Diebstahl des Equipments von Olaf Bühl während der Veranstaltung. Der Wert der Haftung bezieht sich immer auf den Neuwert des eingesetzten Equipments und der Transporthilfen wie z.B. Hüllen, Taschen, Kabel.

Olaf Bühl übernimmt keine Haftung für die ihm zugewiesenen Räumlichkeiten und Materialien. Olaf Bühl hat das Recht den Auftrag nicht durchzuführen, wenn offensichtliche Mängel der Räumlichkeiten und Materialien sein leibliches Wohl oder das leibliche Wohl der Gäste bedrohen oder schädigen können.

Sofern Olaf Bühl durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen, Gewaltandrohung oder Sachbeschädigung am Equipment durch Gäste etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Für hieraus resultierende Schäden am Equipment von Olaf Bühl wie z.B. wie z.B. Schäden durch Gäste oder andere anwesende Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung anwesend waren, Wasserschäden z.B. durch Regen oder Nässe, Schäden durch Sonneneinstrahlung oder Mängel der Location, haftet der Kunde. Der Wert der Haftung bezieht sich immer auf den Neuwert des eingesetzten Equipments und der Transporthilfen wie z.B. Hüllen, Taschen, Kabel.

Beide Parteien vereinbaren, dass zeitaktuelle Ereignisse und deren Folgen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beiden Vertragsparteien bereits bekannt waren, wie z.B. die Folgen einer Pandemie auf Stattfinden von Feiern, nicht unter höhere Gewalt fallen.

Im Falle einer Erkrankung von Olaf Bühl und einer damit verbundenen Absage des Gastspiels stehen dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche gegen Olaf Bühl zu. Die Erkrankung ist auf Wunsch des Vertragspartners innerhalb einer Woche durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Das ärztliche Attest muss am gleichen Tag der Veranstaltung von dem Kunde angefordert werden. Danach erlischt der Pflichtnachweis eines ärztlichen Attestes. Olaf Bühl bemüht sich selbstverständlich einen Ersatz zu stellen, der den vereinbarten Leistungen in vollem Umfang nachkommt.

Bei der Buchung einer Nebelmaschine in geschlossenen Räumen hat der Kunde während der Veranstaltung Sorge zu tragen, dass die örtlichen Rauch- und Brandschutzanlagen dementsprechend deaktiviert werden und falls erforderlich durch eine Brandwache abgesichert werden. Sollte es durch diese gebuchte Technik zu einem Polizei- und / oder Feuerwehreinsatz oder zu sonstigen Kosten kommen, so sind die Kosten vom Kunden zu tragen. Kosten für Polizei- und / oder Feuerwehreinsatz trägt – sofern sie nicht nachweislich grob fahrlässig durch Olaf Bühl verursacht worden sind – der Kunde oder der Pächter der Location.

Der Kunde versichert mit seiner Unterschrift, dass er im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist, über die mögliche Schäden abgewickelt werden können.

 §6 GEMA / KSK 
Die GEMA-Gebühr wird grundsätzlich vom Kunden/ Veranstalter oder dem Verpächter der Veranstaltungsörtlichkeit getragen. Bei Nichtanmeldung oder Zahlung übernimmt Olaf Bühl keine Haftung.

Die GEMA-Gebühren entfallen bei der Durchführung einer privaten und geschlossenen Veranstaltung. Diese muss besonders gekennzeichnet werden und darf für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich sein. Ferner müssen die einzelnen Personen in einer engen wechselseitigen Beziehung zueinander stehen, damit die Veranstaltung als Privat bezeichnet werden kann. (Quelle: www.gema.de)

Ferner arbeitet Olaf Bühl mit MP3 via IPad. Der Kunde ist verpflichtet dieses der GEMA zu melden und den entsprechend üblichen Vervielfältigungszuschlag zu zahlen. Olaf Bühl übernimmt keine Haftung bei Nichtanmeldung oder Nichtzahlung des Zuschlages.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche Abgaben, KSK-Beiträge, evtl. anfallende Sozialleistungen sind vom Kunde zu tragen.

 

§7 Nutzung von Bildern und Videos

7.1 Einräumung von Rechten an den Bildern

Während der Veranstaltung, für die der Kunde den DJ im Rahmen dieses Vertrages bucht, dürfen der DJ und seine Mitarbeiter Bilder und Videos machen und diese nutzen.

(1) Der Kunde räumt dem DJ hiermit das ausschließliche/einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Bilder im Rahmen seiner Website umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste, Websites und Social Media. Der DJ ist allerdings nicht berechtigt, Nutzern der Website eine dauerhafte Speicherung der Bilder (Download) zu gestatten. Insbesondere räumt der Kunde dem DJ folgende ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein:

a) Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, die Bilder, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website und des Social Media Auftritts, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;

b) Das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht die Bilder, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website bzw. den Social Media Auftritt zu digitalisieren;

(2) Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Bilder und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Bildern.

(3) Der Übergang der Rechte beginnt mit Veranstaltungsbeginn.

(4) Der Kunde möchte durch den DJ bei Veröffentlichung der Bilder nicht als Urheber benannt werden.

 

7.2 Garantie der Rechtsinhaberschaft, Freistellung des Rechtenutzers

(1) Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die dem DJ genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Aufraggeber garantiert außerdem, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgegenständlichen Rechtseinräumung entgegenstehen könnten. Ferner garantiert der Kunde, dass die Bilder bereits veröffentlicht sind und der Urheber nicht gegen eine Veröffentlichung durch den Rechteinhaber vorgehen wird. Der Kunde garantiert, dass durch die Verwendung der Bilder im Rahmen dieses Vertrags keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, insbesondere, dass abgebildete Personen mit der vertragsgegenständlichen Nutzung der Bilder einverstanden sind.

(2) Der Kunde stellt dem DJ von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den DJ in Zusammenhang mit der Ausübung der vertragsgegenständlichen Rechte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Kunde bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser dem DJ unverzüglich mitzuteilen. Der DJ ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Kunden hat dieser in den Vorwegen mit dem DJ abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem DJ durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.

(3) Die in Abs. 2 genannten Freistellungen finden keine Anwendung, wenn der Anspruch des Dritten daraus resultiert, dass der DJ die Bilder entgegen den in diesem Vertrag festgehaltenen Bestimmungen benutzt.

 

7.3 Datenschutz

(1) Fotoaufnahmen führen zur Verarbeitung von Daten mit Personenbezug, insbesondere die Darstellung der abgebildeten Personen, ggfs. Ort und Zeit der Aufnahme. Die ggfs. verarbeiteten EXIF-Daten dienen dabei der Zuordnung der Aufnahmen zu diesem Vertrag.

(2) Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung für den in diesem Vertrag angegebenen Zweck ist Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. 

(3) Die Fotoaufnahmen werden im Rahmen der Verwendung für Kommunikations- und Werbezwecke an Dienstleister für die Erstellung der Online-Werbemaßnahmen weitergegeben. Unternehmenskommunikation und Werbung ist nicht auf die Europäischen Union beschränkt; es kommt daher im Rahmen der vertragsgemäßen Verwendung der Fotoaufnahmen auch zur Übermittlung in sog. Drittstaaten, für die ein vergleichbares Datenschutzrecht und -niveau nicht durch Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien sichergestellt werden kann.

(4) Die Daten und Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.  Dies ist der Fall, wenn die Aufnahmen nicht mehr zu den vereinbarten Kommunikations- und Werbezwecken genutzt oder benötigt werden. Soweit Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung.

(5) Die abgebildeten Personen haben gegenüber dem Rechtenutzer folgende gesetzliche Rechte hinsichtlich der eigenen personenbezogenen Daten:

•            Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),

•            Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO),

•            Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

•            Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Fotografen zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

Die Rechte können auf jedem vom DJ angebotenen, oben angegebenen Kommunikationswege geltend gemacht werden.

 

 8.1 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.. Erfüllungsort ist der Wohnort von Olaf Bühl, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.  

8.2 Änderungen der ABGs
Alle Änderungen des Vertrages müssen schriftlich (Schriftform ist möglich) und in beidseitigem ausdrücklichem Einverständnis erfolgen.

8.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABGs unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende gesetzlich zulässige Regelung zu treffen.

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